Die Vereine, die Mannschaftsführer und alle Spieler:innen sind für die Einhaltung der 3G-Regeln verantwortlich.
- Zutritt zu den Kegelsportanlagen erhalten nur Geimpfte, Genesene und Getestete* (*Getestete mit negativem Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)). Genesene mit Auffrischimpfung nach 6 Monaten. Dies gilt nicht nur für alle Kegelsportler:innen, sondern auch für alle Zuschauer. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt durch die gastgebenen Verein.
- Alle Vereine sind personell und ausstattungsmäßig nicht in der Lage Antigen-Schnelltests vor Ort bereitszustellen oder durchzuführen. Somit sind alle Spieler:innen selbst dafür verantwortlich vorab einen Test in einer Apotheke, Testzentrum usw. durchführen zu lassen und den erfordelichen Negativ-Nachweis selbst mitzubringen.
- Geimpfte und Genesene haben ebenfalls den entsprechenden Nachweis vor Ort vorzulegen.
- Hat ein Kegler:in oder Zuschauer:in keinen oder keinen gültigen Nachweis (3-G Regel), so ist ein Zutritt zur Kegelsportanlage nicht möglich.
- Für alle Kegler:innen bedeutet dies zusätzlich, dass ohne einen Nachweis auch kein Start bei dem Ligenspiel möglich ist!
Wir in der Region Rhein apellieren an alle Kegler:innen und Zuschauer, sich nun zügig gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Wir bitten alle Geimpften, bei ihren Freunden, Bekannten und Familienmitgliedern dafür zu werben, sich auch zu impfen zu lassen. Das ist nicht nur ein Schutz für uns, sondern auch für andere, die nicht geimpft werden können – Kinder oder Vorerkrankte“.
„Ein Beitrag für die Gewmeinschaft, den jeder Einzelne leisten kann.“
Mit sportlichen Grüßen
Thomas Reckmann
Sportwart Region Rhein