Aus gegebenem Anlass möchte der Sportausschuss Region Rhein auf folgende, zusätzliche
Maßnahme beginnend ab 01.11.2023 hinweisen:
a.) Zur Vermeidung von Regelwidrigkeiten ist ab dem 01.11.2023 jeder Vorstart unter Angabe
von:
- Benennung der Begegnung mit Spieltag und Datum der Ansetzung gem. Spielplan,
- Datum des Vorstartes,
- Ort und Uhrzeit,
- Name und Passnummer aller am Vorstart beteiligten Spieler*innen
an den Ligenleiter (Arno Arzbach E-Mail: arnoarzbach@web.de) schriftlich zu melden!
Die Meldung hat spätestens einen Tag vor dem Vorstart durch den gastgebenden Verein zu erfolgen, der Vorstart ist wie
gewohnt im Spielbericht unter „Bemerkungen“ zu vermerken.
Eine Genehmigung durch den Ligenleiter ist mit Meldung des Vorstartes automatisch erteilt.
Die Durchführungsbestimmungen der Region Rhein werden diesbezüglich zu gegebener Zeit
unter Ziff. 5 „Sonderspielrecht (Vorstart)“ ergänzt / aktualisiert und entsprechen damit den
Ausführungen der Sportordnung LFV Rheinland – Sektion Schere – Stand Juni 2023; hier
Ziff. 2.6.
b.) Gleichfalls möchte bereits frühzeitig in der Saison der Ligenleiter auf die Einhaltung der
Ausführungen der Ziff. 8.15 „Bestimmungen für Starter und Mannschaften“ der Sportordnung
LFV Rheinland – Sektion Schere – Stand Juni 2023 hinweisen.
Alle Vereine werden gebeten die Mannschaften und Mannschaftsführer des eigenen Vereins in
geeigneter Form zu informieren.
Frank Trarbach
Sportwart Region Rhein
Trevererstr. 33
56294 Münstermaifeld
Tel.: 0160-9462 4783
E-Mail: FTrarbach@t-online.de